Motorfahrzeug-Kontrolle |
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Prüfung
eines Volvo V70 auf dem Strassenverkehrsamt Luzern. |
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Motorfahrzeug, welches in der Schweiz immatrikuliert ist, unterliegt einer
gesetzlichen periodischen technischen Fahrzeugprüfung. Bei dieser
Prüfung wird das Fahrzeug auf Herz und Nieren geprüft. So werden
zum Beispiel Bremsen, Motor, Fahrwerk, Abgasanlage, Lenkung, Stossdämpfer,
Beleuchtung, Räder und Reifen sowie alle sicherheitsrelevanten Einrichtungen
und sorgfältig auf ihre auf ihre Betriebssicherheit geprüft.
Wird ein Fehler am Fahrzeug gefunden, wird das auf einem Prüfbericht
festgehalten und das Fahrzeug wird zur Nachkontrolle aufgeboten. Erst
wenn alle Mängel behoben sind, wird im Fahrzeugausweis das Prüfungsdatum
eingetragen.
Interessieren Sie sich für eine Occasion
von uns, haben wir für die Prüfung auf dem Straßenverkehrsamt
selbstverständlich für Sie bereits erledigt. Somit haben Sie
Gewähr, dass Ihr neuer Wagen in einwandfreiem und betriebssicherem
Zustand ist.
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Neufahrzeuge zum 1. Mal nach 5 Jahren - Zum zweiten Mal mit 8 jährig - Zum dritten Mal mit 10 jährig - Fahrzeuge über 10 Jahre werden alle zwei Jahre zur - - --...-----Nachprüfung aufgeboten. |
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| Bei
einem Halterwechsel von einem Wagen unter 10 Jahren ist keine Prüfung
erforderlich. Solche Autos laufen im regulären Intervall. Bei einem Halterwechsel von einem Wagen über 10 Jahre darf die letzte Prüfung nicht länger als 12 Monate zurück liegen. Liegt die Prüfung länger als 12 Monate zurück, kann der Wagen zwar immatrikuliert werden, es folgt jedoch sofort das Aufgebot zur Fahrzeugprüfung. |
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