Obligatorische
Abgaswartung |
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| Bei Katalysatorfahrzeugen und Dieselfahrzeugen muss alle zwei Jahre eine Abgaswartung durchgeführt werden. Bei Fahrzeugen ohne Katalysator ist diese Wartung jährlich erforderlich. Grundsätzlich unterscheidet man 3 Arten von Abgaswartungen: | ||||||||
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| 1.
Kontrolle mit amtlich geeichtem Abgasmessgerät. Dabei wird eine Abgasmessonde in den Auspuff gesteckt. Das Abgasmessgerät - misst dann die effektive Abgaszusammen- setzung. Die Werte werden auf einem Ausdruck aufgezeichnet und anschließend im Abgasdokument eingetragen. 2.
Erleichterte Abgaswartung mittels Diagnosesystem bzw.Systemtester (ab
2001): 3.
Dieselfahrzeuge verfügen über ein weiteres Meßsystem
nach dem Prinzip der Abgasmessung. Dieselabgasmessungen
führen wir bei Partnergaragen aus. Fr. -.60
.- für die herkömmliche Abgaswartung. Achtung: allfällige Einstell- und Reparaturarbeiten sind bei diesen Preisen nicht inbegriffen und nach Aufwand verrechnet. Für die Abgaswartung bitten wir um eine Telefonische Voranmeldung. Besten Dank. Telefon
041 448 11 11 |
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