Obligatorische Abgaswartung
     
Bei Katalysatorfahrzeugen und Dieselfahrzeugen muss alle zwei Jahre eine Abgaswartung durchgeführt werden. Bei Fahrzeugen ohne Katalysator ist diese Wartung jährlich erforderlich. Grundsätzlich unterscheidet man 3 Arten von Abgaswartungen:
 
1. Kontrolle mit amtlich geeichtem Abgasmessgerät.
Dabei wird eine Abgasmessonde in den Auspuff gesteckt. Das Abgasmessgerät - misst dann die effektive Abgaszusammen-
setzung. Die Werte werden auf einem Ausdruck aufgezeichnet und anschließend im Abgasdokument eingetragen.

2. Erleichterte Abgaswartung mittels Diagnosesystem bzw.Systemtester (ab 2001):
Bei dieser Art wird über das On Bord Diagnosesystem (OBD 2) die Motorelektronik ..überprüft. Mit dem Systemtester werden gespeicherte Fehler ..aus dem Speicher des Motorsteuer-gerätes ausgelesen. Bei gespeicherten Fehlern wird anschließend das defekte Bauteil ersetzt und der Fehler wieder gelöscht. Das Abfragen des Fehlerspeichers geschieht bei Fahrzeugen der Marke Volvo über den Systemtester „Vadis“, bei allen - andern Marken mit dem Universal- Diagnosesystem „AMX 530“. Danach ebenfalls Eintrag im Abgasdokument.

3. Dieselfahrzeuge verfügen über ein weiteres Meßsystem nach dem Prinzip der Abgasmessung. Dieselabgasmessungen führen wir bei Partnergaragen aus.


Preise für die jeweiligen Abgaswartungen:

Fr. -.60 .- für die herkömmliche Abgaswartung.
Fr. -.60 .- für die erleichterte Abgaswartung mit Systemtester
Fr. 120 .- für die Diesel- Abgaswartung

Achtung: allfällige Einstell- und Reparaturarbeiten sind bei diesen Preisen nicht inbegriffen und nach Aufwand verrechnet.

Für die Abgaswartung bitten wir um eine Telefonische Voranmeldung. Besten Dank.

Telefon 041 448 11 11

 
 
       
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